berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750kg und zulässigem Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3500kg aber max. 4250kg 

Vorbesitz Kl. B erforderlich

Mindestalter:
18 Jahre
oder BF 17:   17 Jahre

Theorie Prüfung:
entfällt

Praktische Prüfung:
entfällt

Ausbildung:
2,5 Stunden Theorie a 60 Minuten
3,5 Stunden Praktische Übungen a 60 Minuten
1 Stunde Fahren im Realverkehr a 60 Minuten

Benötigte Unterlagen:
Kopie Ausweis, Nachweis der Teilnahme der Schulung nach Nr.7 der Anlage 7a FeV, Passbild (Biometrisch)

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